Interpellation: Armutsfalle Tragbarkeitsrechnung bei Alt-Hypotheken

Zur Beruhigung des Immobilienmarktes und zur Reduktion von Kreditausfallrisiken haben auf (Veranlassung der Finma und der SNB) Finanzinstitute für die Gewährung von Hypothekarkrediten recht rigide Tragbarkeitsrechnungen eingeführt.Dies scheint bei Neuhypotheken plausibel.
Bei bestehenden Hypotheken und Veränderungen der Lebensumstände (Arbeitslosigkeit, Scheidung, Verwitwung, Invalidisierung, Alterspensionierung) können die rigiden Tragbarkeitsrechnungen zu veritablen Armutsfallen werden.
Die Tragbarkeit wird als gegeben beurteilt, wenn innert 15 Jahren bzw. bei Änderung der Lebensumstände der Belehnungswert bei Liegenschaften auf 66 Prozent des Anlagewertes reduziert werden kann und ein kalkulatorischer Zinssatz von 5 Prozent auf der Restschuld sowie ein Unterhalts- bzw. Rückstellungsbetrag von 1 Prozent des Anlagewertes zusammen nicht höher als ein Drittel des neuen Einkommens sind.
Falls der Belehnungswert noch nicht auf 66 Prozent des Anlagewertes amortisiert ist, kommt eine entsprechende Amortisationsrate hinzu, was die Situation noch dramatischer macht!
Dies sei an einem auf 66 Prozent des Anlagewertes amortisiertes Beispiel erläutert:
– Anlagewert: | 750 000 |
– Amortisation auf 66,6 Prozent: | 500 000 |
– kal. Zins von in der Regel 5 Prozent auf Restschuld: | 25 000 |
– Rückstellung und Unterhalt 1 Prozent des Anlagewert: | 7 500 |
– Gesamtbelastung: | 32 500 pro Jahr (2708.35 pro Monat) |
– Notwendiges Einkommen: | 97 500 pro Jahr (8125.00 pro Monat) |
Aufgrund der aktuell historisch tiefen Hypothekarzinsen von etwa 1,2 Prozent für eine zehnjährige Festhypothek kann von einer effektiven Belastung von 13 500 Franken pro Jahr bzw. von 1125 Franken pro Monat ausgegangen werden (1,2 % von 500 000 plus 1 % von 750 000), was einem notwendigen Einkommen von 40 500 Franken pro Jahr oder 3375 Franken pro Monat entspricht.
Hypothekarschuldner mit einem Einkommen zwischen 3375 und 8125 Franken pro Monat riskieren aufgrund der rigiden Tragbarkeitsrechnung ihre Liegenschaft zu verlieren und in eine in der Regel deutlich teurere Mietwohnung ziehen zu müssen. Sie müssen Einbussen bei der Wohnqualität und zusätzlich höhere Wohnkosten und somit ein potenzielles Armutsrisiko in Kauf nehmen. Mit anderen Worten werden sie zur Vermeidung einer möglichen künftigen Armut in die unmittelbare Armut geschickt!
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie beurteilt er das Armutsrisiko für Alt-Hypothekarschuldner bei Veränderung der Lebensumstände?
- Sieht er Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten um das Armutsrisiko von Alt-Hypothekarschuldnern zu minimieren?
- Ist er bereit, allenfalls entsprechend tätig zu werden?
Vorstoss auf www.parlament.ch
Hallo Röbu, den Nagel auf den Kopf getroffen