AZ fragt, Zanetti antwortet – Wintersession 2016

Sollen die AHV-Renten um 70 Franken erhöht werden, um die Senkung des Umwandlungssatzes der zweiten Säule zu kompensieren? Oder wie soll dies sonst geschehen?

Ja. Eine Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes allein in der zweiten Säule würde die jungen Erwerbstätigen über Gebühr belasten und wäre viel teurer als das ständerätliche Konzept. Das ständerätliche Konzept sieht je eine Teilkompensation sowohl in der ersten als auch in der zweiten Säule vor. Es ist kostengünstiger und wirkungsvoller als alle anderen Modelle.

Stabilisierungsprogramm 2017—2019: Soll der Bund seinen Beitrag an die individuellen Prämienverbilligungen kürzen, wie das der Bundesrat will? Wo soll sonst gespart werden?

Nein. Bei nach wie vor steigenden Prämien wäre eine Kürzung der Prämienverbilligungen unanständig und unsozial! Der Ständerat hat denn auch die Massnahme mit komfortabler Mehrheit aus dem Stabilisierungsprogramm gestrichen. Relativ einfach liesse sich die entsprechende Einsparung bei den Rüstungsausgaben kompensieren. Wir wissen nämlich jetzt schon, dass die gesprochenen Gelder aufgrund fehlender beschaffungsreifer Projekte gar nicht ausgegeben werden können.

Soll das Bankgeheimnis in der Verfassung verankert werden, wie dies in einer Initiative verlangt wird?

Nein. Das Bankkundengeheimnis ist gesetzlich ausreichend geschützt. Wir können nicht jede gesetzliche Regelung auch noch in die Verfassung schreiben. Sonst haben wir plötzlich eine mehrtausendseitige Verfassung. Das ist nicht nur unnötig sondern unvernünftig! Die Verfassung soll kurz, knapp und übersichtlich sein.

Im übrigen geht es den Initianten vor allem um den Schutz des Steuerhinterzieher-Geheimnisses. Das ist unmoralisch und gehört keinesfalls in die Verfassung!

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