Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit“

Roberto Zanetti am 29. November im Ständerat: „Ich bin beeindruckt von der agrarpolitischen, ja fast agrarphilosophischen Tiefe der Debatte, die wir hier führen. Aber eigentlich geht es handwerklich um etwas relativ Banales. Wir haben eine Verfassung mit einer Bestimmung zur Agrarpolitik. Wir haben eine Initiative, und wir haben einen möglichen Gegenvorschlag.
Wozu dient eine Verfassung? Sie soll den Leuten im Land zeigen, was die Grundsätze unseres staatlichen Handelns sind. Sie soll dem Gesetzgeber den Rahmen aufzeigen, innerhalb dessen er die Verfassungsbestimmungen konkretisieren muss. Und in einem Land mit einer Verfassungsgerichtsbarkeit würde eine derart ausführliche Debatte über einen Verfassungsartikel dann auch dem Verfassungsrichter zeigen, was die ursprüngliche Meinung des Verfassungsgebers war. Die Verfassungsgerichtsbarkeit haben wir nicht. Also geht es darum, wie der Bürger, die Bürgerin in unserem Land die Grundsätze unserer Agrarpolitik verstehen wird und wie wir als Gesetzgeber diesen Rahmen füllen werden.
Wir können jetzt eine ausführliche Debatte führen. Wir werden das dann wieder tun, wenn die Agrarpolitik x bis y neu aufgelegt wird. Wir werden bei Revisionen einzelner Gesetze diese Debatte immer wieder aufnehmen. Im Grunde genommen bringt jetzt die Interpretation dieser möglichen Formulierungen einfach nicht wahnsinnig viel. Ich glaube, im Rahmen der Anhörungen ist klar geworden, dass der Bauernverband Sachen fordert, die eigentlich auch mit der jetzigen agrarpolitischen Grundlage in der Verfassung möglich wären. Der Gegenvorschlag – das ist sogar ausdrücklich gesagt worden in der Kommission – ruft nicht nach Gesetzesänderungen. Der kann also auch mit dem jetzigen Rahmen leben. Also im Grunde genommen machen wir hier einfach ein bisschen eine verfassungsrechtliche Haarspalterei für die Galerie.
Agrarpolitisch treten wir an Ort. Wir streiten darum, in welcher Richtung wir an Ort treten sollen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, besonders sinnvoll finde ich das nicht. Montesquieu hat einmal gesagt, wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es unbedingt notwendig, kein Gesetz zu machen. Mir scheint, dieser Grundsatz muss für die Verfassung umso mehr gelten. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir hier, um an Ort zu treten, nicht die Verfassung malträtieren und mit irgendwelchen Haarspaltereien aufladen müssen. Der Verfassungsartikel, der uns jetzt zur Verfügung steht, lässt alle Möglichkeiten offen. Die materielle Debatte werden wir führen müssen, wenn die Agrarpolitik 2022 plus oder was auch immer aufgelegt wird. Hier können wir uns das sparen.
Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit Noser zuzustimmen.
Wenn es möglich wäre, nicht nur die Initiative und den Gegenvorschlag zur Abstimmung zu bringen und eine Stichfrage zu stellen, sondern auch den Status quo zur Debatte zu stellen, dann würde ich sagen: dreimal Ja und in der Stichfrage Ja zum Status quo. Da das nicht möglich ist, bleiben die Initiative und der Gegenvorschlag. Da würde ich auch sagen: Wenn wir schon an Ort treten, dann bitte in die richtige Richtung. Ich würde sagen: meinetwegen eine leichte Präferenz für den Gegenvorschlag. Aber notwendig ist die ganze Übung schlicht und einfach nicht.“

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