Unternehmenssteuerreformgesetz III – Differenzbereinigung zum Nationalrat

„Heute haben wir eigentlich noch zwei Differenzen. Das heisst also, unter quantitativen Gesichtspunkten hat diese Differenzbereinigung tatsächlich gewirkt. Qualitativ gesehen muss man sagen, dass die verbliebenen Differenzen halt doch ziemlich einschenken.“